Partizipien des Verbs kantern

Hilfsverb: seinschwaches VerbuntrennbarWorttrennung: kan-tern

Die Partizip-1-Form von kantern ist kanternd. Die Partizip-2-Form von kantern lautet gekantert.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

kanternd

Partizip 2

gekantert



Regeln

Bildung Präsens von kanternBildung Perfekt von kanternBildung Präteritum von kanternBildung Konjunktiv I von kanternBildung Konjunktiv II von kanternBildung Imperativ von kantern

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