Partizipien des Verbs kaltmachen

Hilfsverb: habenschwaches Verbtrennbar: kaltWorttrennung: kalt-ma-chen

Die Partizip-1-Form von kaltmachen ist kaltmachend. Die Partizip-2-Form von kaltmachen lautet kaltgemacht.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

kaltmachend

Partizip 2

kaltgemacht

Partizip 1 des Verbs kaltmachen, Partizip 1 kaltmachen, Bildung Partizip I von kaltmachen, Partizip 2 des Verbs kaltmachen, Partizip 2 kaltmachen, Bildung Partizip II von kaltmachen


Regeln

Bildung Präsens von kaltmachenBildung Perfekt von kaltmachenBildung Präteritum von kaltmachenBildung Konjunktiv I von kaltmachenBildung Konjunktiv II von kaltmachenBildung Imperativ von kaltmachen

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