Partizipien des Verbs kalmieren

Hilfsverb: habenschwaches VerbuntrennbarWorttrennung: kal-mie-ren

Die Partizip-1-Form von kalmieren ist kalmierend. Die Partizip-2-Form von kalmieren lautet kalmiert.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

kalmierend

Partizip 2

kalmiert

Partizip 1 des Verbs kalmieren, Partizip 1 kalmieren, Bildung Partizip I von kalmieren, Partizip 2 des Verbs kalmieren, Partizip 2 kalmieren, Bildung Partizip II von kalmieren


Regeln

Bildung Präsens von kalmierenBildung Perfekt von kalmierenBildung Präteritum von kalmierenBildung Konjunktiv I von kalmierenBildung Konjunktiv II von kalmierenBildung Imperativ von kalmieren

Grammatik­tabellen zu anderen Verben