Partizipien des Verbs kalmieren
Hilfsverb: habenschwaches VerbuntrennbarWorttrennung: kal-mie-ren
Die Partizip-1-Form von kalmieren ist kalmierend. Die Partizip-2-Form von kalmieren lautet kalmiert.
Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.
Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.
Partizip 1
kalmierend |
Partizip 2
kalmiert |

Regeln
Bildung Präsens von kalmierenBildung Perfekt von kalmierenBildung Präteritum von kalmierenBildung Konjunktiv I von kalmierenBildung Konjunktiv II von kalmierenBildung Imperativ von kalmierenGrammatiktabellen zu anderen Verben
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