Partizipien des Verbs judizieren

Hilfsverb: habenschwaches VerbuntrennbarWorttrennung: ju-di-zie-ren

Die Partizip-1-Form von judizieren ist judizierend. Die Partizip-2-Form von judizieren lautet judiziert.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

judizierend

Partizip 2

judiziert



Regeln

Bildung Präsens von judizierenBildung Perfekt von judizierenBildung Präteritum von judizierenBildung Konjunktiv I von judizierenBildung Konjunktiv II von judizierenBildung Imperativ von judizieren

Grammatik­tabellen zu anderen Verben