Partizipien des Verbs jazzen

Hilfsverb: habenschwaches VerbuntrennbarWorttrennung: jaz-zen

Die Partizip-1-Form von jazzen ist jazzend. Die Partizip-2-Form von jazzen lautet gejazzt.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

jazzend

Partizip 2

gejazzt



Regeln

Bildung Präsens von jazzenBildung Perfekt von jazzenBildung Präteritum von jazzenBildung Konjunktiv I von jazzenBildung Konjunktiv II von jazzenBildung Imperativ von jazzen

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