Partizipien des Verbs jammern

Hilfsverb: habenschwaches VerbuntrennbarWorttrennung: jam-mern

Die Partizip-1-Form von jammern ist jammernd. Die Partizip-2-Form von jammern lautet gejammert.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

jammernd

Partizip 2

gejammert



Regeln

Bildung Präsens von jammernBildung Perfekt von jammernBildung Präteritum von jammernBildung Konjunktiv I von jammernBildung Konjunktiv II von jammernBildung Imperativ von jammern

Grammatik­tabellen zu anderen Verben