Partizipien des Verbs jammen

Hilfsverb: habenschwaches VerbuntrennbarWorttrennung: jam-men

Die Partizip-1-Form von jammen ist jammend. Die Partizip-2-Form von jammen lautet gejammt.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

jammend

Partizip 2

gejammt



Regeln

Bildung Präsens von jammenBildung Perfekt von jammenBildung Präteritum von jammenBildung Konjunktiv I von jammenBildung Konjunktiv II von jammenBildung Imperativ von jammen

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