Partizipien des Verbs intonieren

Hilfsverb: habenschwaches VerbuntrennbarWorttrennung: in-to-nie-ren

Die Partizip-1-Form von intonieren ist intonierend. Die Partizip-2-Form von intonieren lautet intoniert.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

intonierend

Partizip 2

intoniert

Partizip 1 des Verbs intonieren, Partizip 1 intonieren, Bildung Partizip I von intonieren, Partizip 2 des Verbs intonieren, Partizip 2 intonieren, Bildung Partizip II von intonieren


Regeln

Bildung Präsens von intonierenBildung Perfekt von intonierenBildung Präteritum von intonierenBildung Konjunktiv I von intonierenBildung Konjunktiv II von intonierenBildung Imperativ von intonieren

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