Partizipien des Verbs interpellieren
Hilfsverb: habenschwaches VerbuntrennbarWorttrennung: in-ter-pel-lie-ren
Die Partizip-1-Form von interpellieren ist interpellierend. Die Partizip-2-Form von interpellieren lautet interpelliert.
Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.
Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.
Partizip 1
interpellierend |
Partizip 2
interpelliert |
Regeln
Bildung Präsens von interpellierenBildung Perfekt von interpellierenBildung Präteritum von interpellierenBildung Konjunktiv I von interpellierenBildung Konjunktiv II von interpellierenBildung Imperativ von interpellierenGrammatiktabellen zu anderen Verben
Im Alphabet danach