Partizipien des Verbs interpellieren

Hilfsverb: habenschwaches VerbuntrennbarWorttrennung: in-ter-pel-lie-ren

Die Partizip-1-Form von interpellieren ist interpellierend. Die Partizip-2-Form von interpellieren lautet interpelliert.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

interpellierend

Partizip 2

interpelliert



Regeln

Bildung Präsens von interpellierenBildung Perfekt von interpellierenBildung Präteritum von interpellierenBildung Konjunktiv I von interpellierenBildung Konjunktiv II von interpellierenBildung Imperativ von interpellieren

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