Partizipien des Verbs inhaftieren

Hilfsverb: habenschwaches VerbuntrennbarWorttrennung: in-haf-tie-ren

Die Partizip-1-Form von inhaftieren ist inhaftierend. Die Partizip-2-Form von inhaftieren lautet inhaftiert.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

inhaftierend

Partizip 2

inhaftiert



Regeln

Bildung Präsens von inhaftierenBildung Perfekt von inhaftierenBildung Präteritum von inhaftierenBildung Konjunktiv I von inhaftierenBildung Konjunktiv II von inhaftierenBildung Imperativ von inhaftieren

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