Partizipien des Verbs indizieren

Hilfsverb: habenschwaches VerbuntrennbarWorttrennung: in-di-zie-ren

Die Partizip-1-Form von indizieren ist indizierend. Die Partizip-2-Form von indizieren lautet indiziert.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

indizierend

Partizip 2

indiziert



Regeln

Bildung Präsens von indizierenBildung Perfekt von indizierenBildung Präteritum von indizierenBildung Konjunktiv I von indizierenBildung Konjunktiv II von indizierenBildung Imperativ von indizieren

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