Partizipien des Verbs illegalisieren

Hilfsverb: habenschwaches Verbuntrennbar

Die Partizip-1-Form von illegalisieren ist illegalisierend. Die Partizip-2-Form von illegalisieren lautet illegalisiert.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

illegalisierend

Partizip 2

illegalisiert

Partizip 1 des Verbs illegalisieren, Partizip 1 illegalisieren, Bildung Partizip I von illegalisieren, Partizip 2 des Verbs illegalisieren, Partizip 2 illegalisieren, Bildung Partizip II von illegalisieren


Regeln

Bildung Präsens von illegalisierenBildung Perfekt von illegalisierenBildung Präteritum von illegalisierenBildung Konjunktiv I von illegalisierenBildung Konjunktiv II von illegalisierenBildung Imperativ von illegalisieren

Grammatik­tabellen zu anderen Verben