Partizipien des Verbs hupfen

Hilfsverb: seinschwaches VerbuntrennbarWorttrennung: hup-fen

Die Partizip-1-Form von hupfen ist hupfend. Die Partizip-2-Form von hupfen lautet gehupft.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

hupfend

Partizip 2

gehupft



Regeln

Bildung Präsens von hupfenBildung Perfekt von hupfenBildung Präteritum von hupfenBildung Konjunktiv I von hupfenBildung Konjunktiv II von hupfenBildung Imperativ von hupfen

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