Partizipien des Verbs huldigen

Hilfsverb: habenschwaches VerbuntrennbarWorttrennung: hul-di-gen

Die Partizip-1-Form von huldigen ist huldigend. Die Partizip-2-Form von huldigen lautet gehuldigt.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

huldigend

Partizip 2

gehuldigt



Regeln

Bildung Präsens von huldigenBildung Perfekt von huldigenBildung Präteritum von huldigenBildung Konjunktiv I von huldigenBildung Konjunktiv II von huldigenBildung Imperativ von huldigen

Grammatik­tabellen zu anderen Verben