Partizipien des Verbs horsten

Hilfsverb: habenschwaches VerbuntrennbarWorttrennung: hors-ten

Die Partizip-1-Form von horsten ist horstend. Die Partizip-2-Form von horsten lautet gehorstet.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

horstend

Partizip 2

gehorstet



Regeln

Bildung Präsens von horstenBildung Perfekt von horstenBildung Präteritum von horstenBildung Konjunktiv I von horstenBildung Konjunktiv II von horstenBildung Imperativ von horsten

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