Partizipien des Verbs hopfen

Hilfsverb: habenschwaches VerbuntrennbarWorttrennung: hop-fen

Die Partizip-1-Form von hopfen ist hopfend. Die Partizip-2-Form von hopfen lautet gehopft.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

hopfend

Partizip 2

gehopft



Regeln

Bildung Präsens von hopfenBildung Perfekt von hopfenBildung Präteritum von hopfenBildung Konjunktiv I von hopfenBildung Konjunktiv II von hopfenBildung Imperativ von hopfen

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