Partizipien des Verbs hopfen
Hilfsverb: habenschwaches VerbuntrennbarWorttrennung: hop-fen
Die Partizip-1-Form von hopfen ist hopfend. Die Partizip-2-Form von hopfen lautet gehopft.
Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.
Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.
Partizip 1
hopfend |
Partizip 2
gehopft |
Regeln
Bildung Präsens von hopfenBildung Perfekt von hopfenBildung Präteritum von hopfenBildung Konjunktiv I von hopfenBildung Konjunktiv II von hopfenBildung Imperativ von hopfenGrammatiktabellen zu anderen Verben
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