Partizipien des Verbs holzen

Hilfsverb: haben/seinschwaches VerbuntrennbarWorttrennung: hol-zen

Die Partizip-1-Form von holzen ist holzend. Die Partizip-2-Form von holzen lautet geholzt.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

holzend

Partizip 2

geholzt



Regeln

Bildung Präsens von holzenBildung Perfekt von holzenBildung Präteritum von holzenBildung Konjunktiv I von holzenBildung Konjunktiv II von holzenBildung Imperativ von holzen

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