Partizipien des Verbs hörnen

Hilfsverb: habenschwaches VerbuntrennbarWorttrennung: hör-nen

Die Partizip-1-Form von hörnen ist hörnend. Die Partizip-2-Form von hörnen lautet gehörnt.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

hörnend

Partizip 2

gehörnt



Regeln

Bildung Präsens von hörnenBildung Perfekt von hörnenBildung Präteritum von hörnenBildung Konjunktiv I von hörnenBildung Konjunktiv II von hörnenBildung Imperativ von hörnen

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