Partizipien des Verbs hobeln

Hilfsverb: habenschwaches VerbuntrennbarWorttrennung: ho-beln

Die Partizip-1-Form von hobeln ist hobelnd. Die Partizip-2-Form von hobeln lautet gehobelt.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

hobelnd

Partizip 2

gehobelt



Regeln

Bildung Präsens von hobelnBildung Perfekt von hobelnBildung Präteritum von hobelnBildung Konjunktiv I von hobelnBildung Konjunktiv II von hobelnBildung Imperativ von hobeln

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