Partizipien des Verbs hinüberrufen

Hilfsverb: habenstarkes Verbtrennbar: hinüberWorttrennung: hi-nü-ber-ru-fen

Die Partizip-1-Form von hinüberrufen ist hinüberrufend. Die Partizip-2-Form von hinüberrufen lautet hinübergerufen.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

hinüberrufend

Partizip 2

hinübergerufen

Partizip 1 des Verbs hinüberrufen, Partizip 1 hinüberrufen, Bildung Partizip I von hinüberrufen, Partizip 2 des Verbs hinüberrufen, Partizip 2 hinüberrufen, Bildung Partizip II von hinüberrufen


Regeln

Bildung Präsens von hinüberrufenBildung Perfekt von hinüberrufenBildung Präteritum von hinüberrufenBildung Konjunktiv I von hinüberrufenBildung Konjunktiv II von hinüberrufenBildung Imperativ von hinüberrufen

Grammatik­tabellen zu anderen Verben