Partizipien des Verbs hervordrängen

Hilfsverb: habenschwaches Verbtrennbar: hervor

Die Partizip-1-Form von hervordrängen ist hervordrängend. Die Partizip-2-Form von hervordrängen lautet hervorgedrängt.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

hervordrängend

Partizip 2

hervorgedrängt



Regeln

Bildung Präsens von hervordrängenBildung Perfekt von hervordrängenBildung Präteritum von hervordrängenBildung Konjunktiv I von hervordrängenBildung Konjunktiv II von hervordrängenBildung Imperativ von hervordrängen

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