Partizipien des Verbs herüberrufen

Hilfsverb: habenstarkes Verbtrennbar: herüberWorttrennung: he-rü-ber-ru-fen

Die Partizip-1-Form von herüberrufen ist herüberrufend. Die Partizip-2-Form von herüberrufen lautet herübergerufen.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

herüberrufend

Partizip 2

herübergerufen

Partizip 1 des Verbs herüberrufen, Partizip 1 herüberrufen, Bildung Partizip I von herüberrufen, Partizip 2 des Verbs herüberrufen, Partizip 2 herüberrufen, Bildung Partizip II von herüberrufen


Regeln

Bildung Präsens von herüberrufenBildung Perfekt von herüberrufenBildung Präteritum von herüberrufenBildung Konjunktiv I von herüberrufenBildung Konjunktiv II von herüberrufenBildung Imperativ von herüberrufen

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