Partizipien des Verbs herleihen

Hilfsverb: habenstarkes Verbtrennbar: herWorttrennung: her-lei-hen

Die Partizip-1-Form von herleihen ist herleihend. Die Partizip-2-Form von herleihen lautet hergeliehen.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

herleihend

Partizip 2

hergeliehen



Regeln

Bildung Präsens von herleihenBildung Perfekt von herleihenBildung Präteritum von herleihenBildung Konjunktiv I von herleihenBildung Konjunktiv II von herleihenBildung Imperativ von herleihen

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