Partizipien des Verbs herausrufen

Hilfsverb: habenstarkes Verbtrennbar: herausWorttrennung: he-raus-ru-fen

Die Partizip-1-Form von herausrufen ist herausrufend. Die Partizip-2-Form von herausrufen lautet herausgerufen.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

herausrufend

Partizip 2

herausgerufen

Partizip 1 des Verbs herausrufen, Partizip 1 herausrufen, Bildung Partizip I von herausrufen, Partizip 2 des Verbs herausrufen, Partizip 2 herausrufen, Bildung Partizip II von herausrufen


Regeln

Bildung Präsens von herausrufenBildung Perfekt von herausrufenBildung Präteritum von herausrufenBildung Konjunktiv I von herausrufenBildung Konjunktiv II von herausrufenBildung Imperativ von herausrufen

Grammatik­tabellen zu anderen Verben