Partizipien des Verbs herausklagen

Hilfsverb: habenschwaches Verbtrennbar: heraus

Die Partizip-1-Form von herausklagen ist herausklagend. Die Partizip-2-Form von herausklagen lautet herausgeklagt.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

herausklagend

Partizip 2

herausgeklagt

Partizip 1 des Verbs herausklagen, Partizip 1 herausklagen, Bildung Partizip I von herausklagen, Partizip 2 des Verbs herausklagen, Partizip 2 herausklagen, Bildung Partizip II von herausklagen


Regeln

Bildung Präsens von herausklagenBildung Perfekt von herausklagenBildung Präteritum von herausklagenBildung Konjunktiv I von herausklagenBildung Konjunktiv II von herausklagenBildung Imperativ von herausklagen

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