Partizipien des Verbs herausgehören

Hilfsverb: habenschwaches Verbtrennbar: heraus

Die Partizip-1-Form von herausgehören ist herausgehörend. Die Partizip-2-Form von herausgehören lautet herausgehört.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

herausgehörend

Partizip 2

herausgehört



Regeln

Bildung Präsens von herausgehörenBildung Perfekt von herausgehörenBildung Präteritum von herausgehörenBildung Konjunktiv I von herausgehörenBildung Konjunktiv II von herausgehörenBildung Imperativ von herausgehören

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