Partizipien des Verbs heben

Hilfsverb: habenstarkes VerbuntrennbarWorttrennung: he-ben

Die Partizip-1-Form von heben ist hebend. Die Partizip-2-Form von heben lautet gehoben.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

hebend

Partizip 2

gehoben



Regeln

Bildung Präsens von hebenBildung Perfekt von hebenBildung Präteritum von hebenBildung Konjunktiv I von hebenBildung Konjunktiv II von hebenBildung Imperativ von heben

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