Partizipien des Verbs harschen

Hilfsverb: habenschwaches VerbuntrennbarWorttrennung: har-schen

Die Partizip-1-Form von harschen ist harschend. Die Partizip-2-Form von harschen lautet geharscht.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

harschend

Partizip 2

geharscht



Regeln

Bildung Präsens von harschenBildung Perfekt von harschenBildung Präteritum von harschenBildung Konjunktiv I von harschenBildung Konjunktiv II von harschenBildung Imperativ von harschen

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