Partizipien des Verbs harfen

Hilfsverb: habenschwaches VerbuntrennbarWorttrennung: har-fen

Die Partizip-1-Form von harfen ist harfend. Die Partizip-2-Form von harfen lautet geharft.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

harfend

Partizip 2

geharft



Regeln

Bildung Präsens von harfenBildung Perfekt von harfenBildung Präteritum von harfenBildung Konjunktiv I von harfenBildung Konjunktiv II von harfenBildung Imperativ von harfen

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