Partizipien des Verbs handlangen

Hilfsverb: habenschwaches Verbuntrennbar

Die Partizip-1-Form von handlangen ist handlangend. Die Partizip-2-Form von handlangen lautet handgelangt.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

handlangend

Partizip 2

handgelangt

Partizip 1 des Verbs handlangen, Partizip 1 handlangen, Bildung Partizip I von handlangen, Partizip 2 des Verbs handlangen, Partizip 2 handlangen, Bildung Partizip II von handlangen


Regeln

Bildung Präsens von handlangenBildung Perfekt von handlangenBildung Präteritum von handlangenBildung Konjunktiv I von handlangenBildung Konjunktiv II von handlangenBildung Imperativ von handlangen

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