Partizipien des Verbs halluzinieren

Hilfsverb: habenschwaches VerbuntrennbarWorttrennung: hal-lu-zi-nie-ren

Die Partizip-1-Form von halluzinieren ist halluzinierend. Die Partizip-2-Form von halluzinieren lautet halluziniert.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

halluzinierend

Partizip 2

halluziniert

Partizip 1 des Verbs halluzinieren, Partizip 1 halluzinieren, Bildung Partizip I von halluzinieren, Partizip 2 des Verbs halluzinieren, Partizip 2 halluzinieren, Bildung Partizip II von halluzinieren


Regeln

Bildung Präsens von halluzinierenBildung Perfekt von halluzinierenBildung Präteritum von halluzinierenBildung Konjunktiv I von halluzinierenBildung Konjunktiv II von halluzinierenBildung Imperativ von halluzinieren

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