Partizipien des Verbs gruseln

Hilfsverb: habenschwaches Verbuntrennbar

Die Partizip-1-Form von gruseln ist gruselnd. Die Partizip-2-Form von gruseln lautet n/a.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

gruselnd

Partizip 2

n/a



Regeln

Bildung Präsens von gruselnBildung Perfekt von gruselnBildung Präteritum von gruselnBildung Konjunktiv I von gruselnBildung Konjunktiv II von gruselnBildung Imperativ von gruseln

Grammatik­tabellen zu anderen Verben