Partizipien des Verbs grundieren

Hilfsverb: habenschwaches VerbuntrennbarWorttrennung: grun-die-ren

Die Partizip-1-Form von grundieren ist grundierend. Die Partizip-2-Form von grundieren lautet grundiert.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

grundierend

Partizip 2

grundiert



Regeln

Bildung Präsens von grundierenBildung Perfekt von grundierenBildung Präteritum von grundierenBildung Konjunktiv I von grundierenBildung Konjunktiv II von grundierenBildung Imperativ von grundieren

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