Partizipien des Verbs glubschen

Hilfsverb: habenschwaches VerbuntrennbarWorttrennung: glub-schen

Die Partizip-1-Form von glubschen ist glubschend. Die Partizip-2-Form von glubschen lautet geglubscht.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

glubschend

Partizip 2

geglubscht



Regeln

Bildung Präsens von glubschenBildung Perfekt von glubschenBildung Präteritum von glubschenBildung Konjunktiv I von glubschenBildung Konjunktiv II von glubschenBildung Imperativ von glubschen

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