Partizipien des Verbs glimmern

Hilfsverb: habenschwaches VerbuntrennbarWorttrennung: glim-mern

Die Partizip-1-Form von glimmern ist glimmernd. Die Partizip-2-Form von glimmern lautet geglimmert.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

glimmernd

Partizip 2

geglimmert



Regeln

Bildung Präsens von glimmernBildung Perfekt von glimmernBildung Präteritum von glimmernBildung Konjunktiv I von glimmernBildung Konjunktiv II von glimmernBildung Imperativ von glimmern

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