Partizipien des Verbs glimmern
Hilfsverb: habenschwaches VerbuntrennbarWorttrennung: glim-mern
Die Partizip-1-Form von glimmern ist glimmernd. Die Partizip-2-Form von glimmern lautet geglimmert.
Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.
Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.
Partizip 1
glimmernd |
Partizip 2
geglimmert |
Regeln
Bildung Präsens von glimmernBildung Perfekt von glimmernBildung Präteritum von glimmernBildung Konjunktiv I von glimmernBildung Konjunktiv II von glimmernBildung Imperativ von glimmernGrammatiktabellen zu anderen Verben
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