Partizipien des Verbs gleichtun

Hilfsverb: habenschwaches Verbtrennbar: gleichWorttrennung: gleich-tun

Die Partizip-1-Form von gleichtun ist gleichtuend. Die Partizip-2-Form von gleichtun lautet gleichgetan.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

gleichtuend

Partizip 2

gleichgetan



Regeln

Bildung Präsens von gleichtunBildung Perfekt von gleichtunBildung Präteritum von gleichtunBildung Konjunktiv I von gleichtunBildung Konjunktiv II von gleichtunBildung Imperativ von gleichtun

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