Partizipien des Verbs gleichrichten

Hilfsverb: habenschwaches Verbtrennbar: gleichWorttrennung: gleich-rich-ten

Die Partizip-1-Form von gleichrichten ist gleichrichtend. Die Partizip-2-Form von gleichrichten lautet gleichgerichtet.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

gleichrichtend

Partizip 2

gleichgerichtet



Regeln

Bildung Präsens von gleichrichtenBildung Perfekt von gleichrichtenBildung Präteritum von gleichrichtenBildung Konjunktiv I von gleichrichtenBildung Konjunktiv II von gleichrichtenBildung Imperativ von gleichrichten

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