Partizipien des Verbs gewärtigen

Hilfsverb: habenschwaches VerbuntrennbarWorttrennung: ge-wär-ti-gen

Die Partizip-1-Form von gewärtigen ist gewärtigend. Die Partizip-2-Form von gewärtigen lautet gewärtigt.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

gewärtigend

Partizip 2

gewärtigt



Regeln

Bildung Präsens von gewärtigenBildung Perfekt von gewärtigenBildung Präteritum von gewärtigenBildung Konjunktiv I von gewärtigenBildung Konjunktiv II von gewärtigenBildung Imperativ von gewärtigen

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