Partizipien des Verbs gewältigen

Hilfsverb: habenschwaches VerbuntrennbarWorttrennung: ge-wäl-ti-gen

Die Partizip-1-Form von gewältigen ist gewältigend. Die Partizip-2-Form von gewältigen lautet gewältigt.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

gewältigend

Partizip 2

gewältigt



Regeln

Bildung Präsens von gewältigenBildung Perfekt von gewältigenBildung Präteritum von gewältigenBildung Konjunktiv I von gewältigenBildung Konjunktiv II von gewältigenBildung Imperativ von gewältigen

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