Partizipien des Verbs genügen

Hilfsverb: habenschwaches VerbuntrennbarWorttrennung: ge-nü-gen

Die Partizip-1-Form von genügen ist genügend. Die Partizip-2-Form von genügen lautet genügt.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

genügend

Partizip 2

genügt



Regeln

Bildung Präsens von genügenBildung Perfekt von genügenBildung Präteritum von genügenBildung Konjunktiv I von genügenBildung Konjunktiv II von genügenBildung Imperativ von genügen

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