Partizipien des Verbs gemahnen

Hilfsverb: habenschwaches VerbuntrennbarWorttrennung: ge-mah-nen

Die Partizip-1-Form von gemahnen ist gemahnend. Die Partizip-2-Form von gemahnen lautet gemahnt.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

gemahnend

Partizip 2

gemahnt



Regeln

Bildung Präsens von gemahnenBildung Perfekt von gemahnenBildung Präteritum von gemahnenBildung Konjunktiv I von gemahnenBildung Konjunktiv II von gemahnenBildung Imperativ von gemahnen

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