Partizipien des Verbs gelzen

Hilfsverb: habenschwaches VerbuntrennbarWorttrennung: gel-zen

Die Partizip-1-Form von gelzen ist gelzend. Die Partizip-2-Form von gelzen lautet gegelzt.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

gelzend

Partizip 2

gegelzt



Regeln

Bildung Präsens von gelzenBildung Perfekt von gelzenBildung Präteritum von gelzenBildung Konjunktiv I von gelzenBildung Konjunktiv II von gelzenBildung Imperativ von gelzen

Grammatik­tabellen zu anderen Verben