Partizipien des Verbs geistern

Hilfsverb: sein/habenschwaches VerbuntrennbarWorttrennung: geis-tern

Die Partizip-1-Form von geistern ist geisternd. Die Partizip-2-Form von geistern lautet gegeistert.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

geisternd

Partizip 2

gegeistert



Regeln

Bildung Präsens von geisternBildung Perfekt von geisternBildung Präteritum von geisternBildung Konjunktiv I von geisternBildung Konjunktiv II von geisternBildung Imperativ von geistern

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