Partizipien des Verbs geigen

Hilfsverb: habenschwaches VerbuntrennbarWorttrennung: gei-gen

Die Partizip-1-Form von geigen ist geigend. Die Partizip-2-Form von geigen lautet gegeigt.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

geigend

Partizip 2

gegeigt



Regeln

Bildung Präsens von geigenBildung Perfekt von geigenBildung Präteritum von geigenBildung Konjunktiv I von geigenBildung Konjunktiv II von geigenBildung Imperativ von geigen

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