Partizipien des Verbs geifern

Hilfsverb: habenschwaches VerbuntrennbarWorttrennung: gei-fern

Die Partizip-1-Form von geifern ist geifernd. Die Partizip-2-Form von geifern lautet gegeifert.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

geifernd

Partizip 2

gegeifert



Regeln

Bildung Präsens von geifernBildung Perfekt von geifernBildung Präteritum von geifernBildung Konjunktiv I von geifernBildung Konjunktiv II von geifernBildung Imperativ von geifern

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