Partizipien des Verbs gegenzeichnen

Hilfsverb: habenschwaches Verbtrennbar: gegenWorttrennung: ge-gen-zeich-nen

Die Partizip-1-Form von gegenzeichnen ist gegenzeichnend. Die Partizip-2-Form von gegenzeichnen lautet gegengezeichnet.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

gegenzeichnend

Partizip 2

gegengezeichnet



Regeln

Bildung Präsens von gegenzeichnenBildung Perfekt von gegenzeichnenBildung Präteritum von gegenzeichnenBildung Konjunktiv I von gegenzeichnenBildung Konjunktiv II von gegenzeichnenBildung Imperativ von gegenzeichnen

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