Partizipien des Verbs gegenchecken

Hilfsverb: habenschwaches Verbtrennbar: gegen

Die Partizip-1-Form von gegenchecken ist gegencheckend. Die Partizip-2-Form von gegenchecken lautet gegengecheckt.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

gegencheckend

Partizip 2

gegengecheckt



Regeln

Bildung Präsens von gegencheckenBildung Perfekt von gegencheckenBildung Präteritum von gegencheckenBildung Konjunktiv I von gegencheckenBildung Konjunktiv II von gegencheckenBildung Imperativ von gegenchecken

Grammatik­tabellen zu anderen Verben