Partizipien des Verbs gebärden

Hilfsverb: habenschwaches VerbuntrennbarWorttrennung: ge-bär-den

Die Partizip-1-Form von gebärden ist gebärdend. Die Partizip-2-Form von gebärden lautet gebärdet.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

gebärdend

Partizip 2

gebärdet



Regeln

Bildung Präsens von gebärdenBildung Perfekt von gebärdenBildung Präteritum von gebärdenBildung Konjunktiv I von gebärdenBildung Konjunktiv II von gebärdenBildung Imperativ von gebärden

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