Partizipien des Verbs gautschen

Hilfsverb: habenschwaches VerbuntrennbarWorttrennung: gaut-schen

Die Partizip-1-Form von gautschen ist gautschend. Die Partizip-2-Form von gautschen lautet gegautscht.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

gautschend

Partizip 2

gegautscht



Regeln

Bildung Präsens von gautschenBildung Perfekt von gautschenBildung Präteritum von gautschenBildung Konjunktiv I von gautschenBildung Konjunktiv II von gautschenBildung Imperativ von gautschen

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