Partizipien des Verbs fusseln

Hilfsverb: habenschwaches VerbuntrennbarWorttrennung: fus-seln

Die Partizip-1-Form von fusseln ist fusselnd. Die Partizip-2-Form von fusseln lautet gefusselt.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

fusselnd

Partizip 2

gefusselt



Regeln

Bildung Präsens von fusselnBildung Perfekt von fusselnBildung Präteritum von fusselnBildung Konjunktiv I von fusselnBildung Konjunktiv II von fusselnBildung Imperativ von fusseln

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